UMWELTSCHUTZ


Aus den umweltrelevanten Anforderungen an ein Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl von Arbeitsaufgaben,die im Laufe eines Geschäftsjahres entweder projektbezogen oder regelmäßig zu erledigen sind.
 
Wir können Sie dabei unterstützen!
 

Leistungsüberblick:

  • Erstellung und Pflege von Umweltbilanzen (z. B. Abfall- und Lösemittelbilanz)
  • Erstellung und Pflege von AwSV-Betriebsanweisungen und Anlagenkatastern (Anlagen wassergefährdender Stoffe)
  • Unterstützung bei Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Unterstützung bei der Erstellung von Umwelterklärungen und Nachhaltigkeitsberichten
  • Unterstützung bei sonstigen Aufgaben der betrieblichen Beauftragten
    (z. B. Gefahrgut) bzw. externe Stellung von Beauftragten

UMWELTMANAGEMENT

Sie möchten sich nach einem anerkannten, gängigen System zertifizieren lassen oder sind bereits zertifiziert und brauchen Hilfe bei einer Re-Zertifizierung?
 
Von der Vorbereitung der Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 oder EMAS III inkl. der Dokumentation über die Aufrechterhaltung bis zur Integration in die bestehenden Managementsysteme, stehen wir Ihnen mit unserem Expertenwissen zur Verfügung.

Unsere Leistungen:

Wir prüfen Ihr Unternehmen hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an den Umweltschutz und erhöhen Ihre Rechtssicherheit. Von der Vorbereitung der Zertifizierung bis hin zur Integration in bestehende Managementsysteme stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Tip: Entscheiden Sie sich für ein integriertes Management System (IMS) aus einem Umweltmanagement- und einem Qualtitätsmanagementsystem, um Synergieeffekte zu erzeugen.

RECHTSINFORMATIONSDIENST

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, die für sie gültigen Rechtsvorschriften zu kennen und einzuhalten. Insbesondere die Managementnormen DIN EN ISO 9001, 14001 sowie die Arbeitsschutzmanagementsysteme fordern eine systematische Ermittlung und Bewertung sowie das festlegen von Maßnahmen.

Unsere Leistung: Softwaregestützter Rechtsinformationsdienst

Unsere Firma hat mit dem Rechtsinformationsdienst (RID) ein aktives, softwaregestütztes System zur Verwaltung der gültigen Rechtsvorgaben im Bereich des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit entwickelt.Mit dem RID können nicht nur Rechtsvorschriften verwaltet, sondern auch aktiv den verantwortlichen Stellen zugeordnet werden. Mit dem RID sind Maßnahmenumsetzung und Fristeneinhaltung kein Problem mehr.

ENERGIEMANAGEMENTSYSTEM

Unternehmen, die kein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) sind, müssen Energieaudits durchführen. Dies ist von qualifizierten oder akkreditierten Experten vorzunehmen und muss alle 4 Jahre wiederholt werden. Freigestellt von dieser Verpflichtung sind Unternehmen, die ein  Energiemanagementsystem  nach der DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) betreiben.

Bei der Durchführung eines Energie-Audits (DIN EN 16247) sind die Datenerfassung und die Analyse die wesentlichen Schritte, die dem Unternehmen Aufschluss geben über die Energiekosten und die entsprechenden Einsparpotenziale. Wenn Sie über die Einführung eines Energiemanagementsystems nachdenken, können Sie dieses Audit als Vorstufe dazu nutzen.


Wir unterstützen Sie gerne  bei der Vorbereitung und Durchführung.

Unsere Leistungen:

  • Durchführung von Audits gemäß DIN EN 16247
  • Planung und Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001
  • Vorbereitung auf die Zertifizierung bzw. Integration in bestehende Systeme ISO 14001 und EMAS
  • Schulung und Mitarbeiterbeteiligung

BEAUFTRAGTE IM UMWELTSCHUTZ FÜR UNTERNEHMEN

Der Gesetzgeber fordert in verschiedenen umweltschutzrelevanten Bereichen die Bestellung von beauftragten Personen. Unterschieden wird hierbei zwischen freiwillig bestellten Beauftragten und gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Beauftragten aus dem Bereich des Umweltschutzes. Die Vorgehensweise der Beauftragten im Bereich des Umweltschutzes ist im Wesentlichen immer gleich. Die Beauftragten sollen im Sinne der Risikominimierung das Unternehmen entlasten und zu entsprechend fachlicher Unterstützung beitragen:
 
  • Überwachung (Einhaltung von behördlichen und gesetzlichen Vorgaben)
  • Beratung (Unterstützung des Unternehmens in fachlichen Fragen)
  • Empfehlungen (Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen)
  • Erstellung eines Jahresberichts (Aktivitäten, Maßnahmen und Kennzahlen)

Unsere Leistung: Der Umweltschutzbeauftragte

Der Umweltschutzbeauftragte ist zuständig für die umweltschutzrelevanten Belange oder ein spezielles Thema im Unternehmen. Er wird von der Geschäftsführung bestellt und ist eine freiwillige Position. Der Umweltschutzbeauftragte ist begrifflich bzw. gesetzlich nicht definiert. In vielen Unternehmen vereint der Umweltschutzbeauftragte verschiedene Funktionen in einer Person. Dies unterliegt dann wiederum den gesetzlichen Anforderungen.

Durch unsere qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wir Ihnen in einen Umweltschutzbeauftragten stellen.

Beachten Sie auch: Der Gesetzgeber sieht für Unternehmen die Stellung weiterer Beauftragter im Bereich des Umweltschutzes vor. Wir beraten und informieren Sie gerne zu diesen Themen:

Abfallbeauftragter

Betreiber von ortsfesten, genehmigungsbedürftigen Anlagen in denen Abfall sortiert, verwertet, beseitigt oder im Rahmen eines Rücknahmesystems angenommen werden, haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen.
Rechtsgrundlage: § 58, 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gewässerschutzbeauftragter

Die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten betrifft Unternehmen die Gewässerbenutzer sind, (Einleitung mehr als 750 Kubikmeter Abwasser/Tag). Darüber hinaus kann eine Bestellungspflicht auch aus Auflagen aus Genehmigungen hervorgehen (z. B. Versickerung von Wasser, Betreiben von bestimmten Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen etc.).
Rechtsgrundlage: § 64, 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Gefahrgutbeauftragter

Wer als Unternehmen am Transport gefährlicher Güter beteiligt ist, muss nach geltendem Recht einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Ausnahmen müssen dabei im Einzelfall genau geprüft werden. Rechtsgrundlage: § 1 ff. Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Störfallbeauftragter

Je nach Art und Größe einer Anlage (z. B. Produktionsanlage) hat ein Unternehmen einen Störfallbeauftragten zu bestellen. In den meisten Fällen handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Von diesen Anlagen gehen möglicherweise besondere Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft aus. Auch bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen kann die Bestellung eines Störfallbeauftragten im Einzelfall angeordnet werden.
Rechtsgrundlage: §1 Abs.1 Satz 2 der 5. Bundesimmissionsschutzverordnung

Immissionsschutzbeauftragter

Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen nach Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen. Externe Immissionsschutzbeauftragte dürfen bestellt werden, wenn die sachgemäße Erfüllung nicht gefährdet wird. Rechtsgrundlage: § 53 Abs. 1 BImSchG

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